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==Neu ab 1.7.2025==
 
==Neu ab 1.7.2025==
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Übergangszeitraum für Bestandsbetreuer nach § 32 Abs. 2 BtOG (Nachreichung der [[Sachkundenachweis]]e endet. Das gleiche gilt für vorläufig registrierte Neubetreuer nach § 33 BtOG.
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Übergangszeitraum für Bestandsbetreuer nach § 32 Abs. 2 BtOG (Nachreichung der [[Sachkundenachweis]]e) endet. Das gleiche gilt für vorläufig registrierte Neubetreuer nach § 33 BtOG.
    
==Neu ab 01.01.2026==
 
==Neu ab 01.01.2026==
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