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Über das Internet ist ein direkter Zugang zum Weltmarkt für eine wachsende Anzahl potentieller Nutzer gegeben. Neben dem passenden Verhältnis von Preis und Leistung ist auch die Rechtssicherheit der Transaktionen für Verbraucher wichtig. Die eingegebenen Daten müssen bei der Übermittlung im Internet vor unberechtigtem Angriff Dritter sicher geschützt werden (= [[IT-Sicherheit|Datensicherheit]]) und die Daten müssen bei demjenigen, für den sie bestimmt sind, vor unbefugter Weiterverwendung sicher bewahrt werden (= [[Datenschutz]]). Nur dann kann der Verbraucher Vertrauen in neuartige Internetdienste (wieder)gewinnen. Informationstechnische Systeme gehören in Deutschland gemäß Art 91c GG zu den Gemeinschaftsaufgaben von Bund und Ländern.
 
Über das Internet ist ein direkter Zugang zum Weltmarkt für eine wachsende Anzahl potentieller Nutzer gegeben. Neben dem passenden Verhältnis von Preis und Leistung ist auch die Rechtssicherheit der Transaktionen für Verbraucher wichtig. Die eingegebenen Daten müssen bei der Übermittlung im Internet vor unberechtigtem Angriff Dritter sicher geschützt werden (= [[IT-Sicherheit|Datensicherheit]]) und die Daten müssen bei demjenigen, für den sie bestimmt sind, vor unbefugter Weiterverwendung sicher bewahrt werden (= [[Datenschutz]]). Nur dann kann der Verbraucher Vertrauen in neuartige Internetdienste (wieder)gewinnen. Informationstechnische Systeme gehören in Deutschland gemäß Art 91c GG zu den Gemeinschaftsaufgaben von Bund und Ländern.
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==Zugangsrecht für Menschen mit Behinderungen zu urheberrechtlich geschützten Werken==
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In Deutschland ist gemäß § 45a UrhG die nicht Erwerbszwecken dienende Vervielfältigung von urheberrechtlich geschützten Werken zulässig zur Verwendung für Menschen mit Behinderungen, soweit diesen der Zugang zu dem Werk in einer bereits verfügbaren Art der sinnlichen Wahrnehmung auf Grund einer Behinderung nicht möglich oder erheblich erschwert ist. Es existieren weitere gesetzliche Schranken des Urheberrechts durch gesetzlich erlaubte Nutzungen (§ 44a UrhG bis § 53 UrhG). Ansonsten genießen die Urheber von Werken der Literatur, Wissenschaft und Kunst in Deutschland für ihre Werke Schutz nach Maßgabe des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte vom 09.09.1965 (vergleiche: [[Nutzungspflicht]]).
    
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
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