Der '''Kontrollbetreuer''' (früher auch Vollmachtsbetreuer oder Überwachungsbetreuer genannt) ist ein nach deutschem Recht bestellter rechtlicher Betreuer, der den [[Aufgabenkreis]] der Überwachung eines Bevollmächtigten hat. Diese Form der Betreuung unterscheidet sich von allen anderen [[Betreuerpflichten|Betreueraufgabenbereichen]], da sie parallel zu einer [[Vorsorgevollmacht]] angeordnet werden kann, während ansonsten Vorsorgevollmacht und Betreuung sich gegenseitig ausschließen. | Der '''Kontrollbetreuer''' (früher auch Vollmachtsbetreuer oder Überwachungsbetreuer genannt) ist ein nach deutschem Recht bestellter rechtlicher Betreuer, der den [[Aufgabenkreis]] der Überwachung eines Bevollmächtigten hat. Diese Form der Betreuung unterscheidet sich von allen anderen [[Betreuerpflichten|Betreueraufgabenbereichen]], da sie parallel zu einer [[Vorsorgevollmacht]] angeordnet werden kann, während ansonsten Vorsorgevollmacht und Betreuung sich gegenseitig ausschließen. |