Seit dem 19. Jahrhundert finanzierten sogenannte Bibelgesellschaften diese teuren „heiligen“ Druckwerke. Sie verteidigten im Auftrag der Kirchen das Urheberrecht am Schriftwerk. Die alten „heiligen“ Monotheismus-Sprachen wie Hebräisch, Griechisch, Latein und Arabisch bekamen in Europa vielfältige sprachliche Konkurrenz. Nun musste die Richtigkeit bzw. Geltung der jeweiligen Textübersetzung gegenüber dem Urtext durch dieses neue Urheberrecht der jeweiligen Staaten gesichert werden. Das Urheberrecht gibt den Autoren oder den berechtigten Verlagen (z.B. den Bibelgesellschaften) bis heute das Recht zur Vernichtung der sogenannten „Plagiate“. Als „Plagiat“ wird die Übernahme fremden Geistesgutes unter Anmaßung der eigenen Urheberschaft bezeichnet (abgeleitet vom lateinischen „plagiarius“ = der Menschenräuber bzw. Sklavendieb im Römischen Recht). Das erste Urhebergesetz der Erde zugunsten der Autoren entstand in England im Jahr 1709. Davor waren Bücher nur gewerberechtlich als Verlagseigentum zu schützen, nicht für den Autor selbst. Das erste deutsche Urhebergesetz wurde im Jahr 1837 in Preußen – nur für Preußen - erlassen. Erst die Gründung des Deutschen Reiches ermöglichte nach 1871 ein gesamtdeutsches Urhebergesetz. | Seit dem 19. Jahrhundert finanzierten sogenannte Bibelgesellschaften diese teuren „heiligen“ Druckwerke. Sie verteidigten im Auftrag der Kirchen das Urheberrecht am Schriftwerk. Die alten „heiligen“ Monotheismus-Sprachen wie Hebräisch, Griechisch, Latein und Arabisch bekamen in Europa vielfältige sprachliche Konkurrenz. Nun musste die Richtigkeit bzw. Geltung der jeweiligen Textübersetzung gegenüber dem Urtext durch dieses neue Urheberrecht der jeweiligen Staaten gesichert werden. Das Urheberrecht gibt den Autoren oder den berechtigten Verlagen (z.B. den Bibelgesellschaften) bis heute das Recht zur Vernichtung der sogenannten „Plagiate“. Als „Plagiat“ wird die Übernahme fremden Geistesgutes unter Anmaßung der eigenen Urheberschaft bezeichnet (abgeleitet vom lateinischen „plagiarius“ = der Menschenräuber bzw. Sklavendieb im Römischen Recht). Das erste Urhebergesetz der Erde zugunsten der Autoren entstand in England im Jahr 1709. Davor waren Bücher nur gewerberechtlich als Verlagseigentum zu schützen, nicht für den Autor selbst. Das erste deutsche Urhebergesetz wurde im Jahr 1837 in Preußen – nur für Preußen - erlassen. Erst die Gründung des Deutschen Reiches ermöglichte nach 1871 ein gesamtdeutsches Urhebergesetz. |