Im Rahmen dieser Sammelversicherung sind (unterschiedlich in den einzelnen Bundesländern) Vermögensschäden bis 50.000 - 250.000 Euro sowie in allen Ländern Personen- und Sachschäden von 2 Mio. Euro (z.T. auch bis 7,5 Mio. Euro) versichert. Der Beitrag wird zur Zeit nicht einzeln abgerechnet, sondern pauschal aus den jeweiligen Justizhaushalten getragen. Diese pauschale Abrechnungsweise vermeidet einen gegenüber der Einzelabrechnung unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand sowohl bei Betreuern als auch Justizministerien und Versicherungsträgern. | Im Rahmen dieser Sammelversicherung sind (unterschiedlich in den einzelnen Bundesländern) Vermögensschäden bis 50.000 - 250.000 Euro sowie in allen Ländern Personen- und Sachschäden von 2 Mio. Euro (z.T. auch bis 7,5 Mio. Euro) versichert. Der Beitrag wird zur Zeit nicht einzeln abgerechnet, sondern pauschal aus den jeweiligen Justizhaushalten getragen. Diese pauschale Abrechnungsweise vermeidet einen gegenüber der Einzelabrechnung unverhältnismäßig hohen Verwaltungsaufwand sowohl bei Betreuern als auch Justizministerien und Versicherungsträgern. |