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Die durch die zuständige Pflegekasse des Betreuten erstattungsfähigen Leistungen bei häuslicher Pflege, teilstationärer Pflege, Kurzzeitpflege oder vollstationärer Pflege sind im 4. Kapitel und 3. Abschnitt des 11. Buches des deutschen Sozialgesetzbuches beschrieben (§§ 36 bis 43c SGB XI). Die Daten der pflegerischen Versorgung des Betreuten könnten gemäß § 341 Abs. 2 Nr. 10 SGB V zukünftig von geschulten Pflegekräften laufend in die [[elektronische Patientenakte]] eingestellt werden.  
 
Die durch die zuständige Pflegekasse des Betreuten erstattungsfähigen Leistungen bei häuslicher Pflege, teilstationärer Pflege, Kurzzeitpflege oder vollstationärer Pflege sind im 4. Kapitel und 3. Abschnitt des 11. Buches des deutschen Sozialgesetzbuches beschrieben (§§ 36 bis 43c SGB XI). Die Daten der pflegerischen Versorgung des Betreuten könnten gemäß § 341 Abs. 2 Nr. 10 SGB V zukünftig von geschulten Pflegekräften laufend in die [[elektronische Patientenakte]] eingestellt werden.  
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==gegenseitige Unterstützungspflicht für alle Menschen?==
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Oberstes Leitprinzip für die Welt, die Länder, Regionen und Gemeinschaften ist gemäß der Ottawa-Charta zur Gesundheitsförderung (Ergebnis der WHO-Konferenz vom 21.11.1986) das Bedürfnis der Regierenden, in ihren Staaten die gegenseitige Unterstützung der Menschen zu fördern. StaatsbürgerInnen in Demokratien sollten sich um den anderen, um ihre Gemeinschaften und ihre natürliche Umwelt sorgen. 
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Die Unterstützung von Nachbarschaften und Gemeinden im Sinne einer vermehrten [[Selbstbestimmung]], ihre Autonomie und Kontrolle über die eigenen Gesundheitsbelange zu stärken, ist ein zentrales Anliegen der Gesundheitsförderung. Die Stärkung von Nachbarschaften und Gemeinden baut auf den vorhandenen menschlichen und materiellen Möglichkeiten auf. Selbsthilfe und soziale Unterstützung sowie flexible Möglichkeiten der größeren öffentlichen Teilnahme und Mitbestimmung für Gesundheitsbelange sind dabei zu unterstützen bzw. neu zu entwickeln. Notwendige Voraussetzungen dafür sind der kontinuierliche Zugang zu allen Informationen, die Schaffung von gesundheitsorientierten Lernmöglichkeiten sowie angemessene finanzielle Unterstützung gemeinschaftlicher Initiativen.
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Gesundheitsförderung unterstützt die Entwicklung von Persönlichkeit und sozialen Fähigkeiten durch Information, gesundheitsbezogene Bildung sowie durch die Verbesserung sozialer Kompetenzen im Umgang mit Gesundheit und Krankheit. Sie will den Menschen helfen, mehr Einfluss auf ihre eigene Gesundheit und Lebenswelt auszuüben, und will ihnen zugleich ermöglichen, Entscheidungen in ihrem Lebensalltag zu treffen, die ihrer Gesundheit zugutekommen.
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Es gilt, überall Menschen zu lebenslangem Lernen zu befähigen und ihnen zu helfen, die verschiedenen Phasen ihres Lebens sowie eventuelle chronische Erkrankungen und Behinderungen angemessen zu bewältigen. Dieser Lernprozess muss sowohl in Schulen wie auch zuhause, am Arbeitsplatz und in der Gemeinde erleichtert werden. Öffentliche Körperschaften, Privatwirtschaft und gemeinnützige Organisationen sind hier seit langem ebenso zum Handeln aufgerufen wie die traditionellen Bildungs- und Gesundheitsinstitutionen.
    
==Siehe auch==
 
==Siehe auch==
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