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==Verhältnismäßigkeit==
 
==Verhältnismäßigkeit==
Wegen des erheblichen Eingriffes in die grundgesetzlich garantierte Freiheit ({{Zitat Art|2|gg}} Grundgesetz) ist die Verhältnismäßigkeit besonders zu beachten, d.h. dass die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts für den Betreuten gegeben sein muss, die bloße Möglichkeit reicht nicht aus.
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Wegen des erheblichen Eingriffes in die grundgesetzlich garantierte Freiheit ({{Zitat Art|2|gg}} Grundgesetz) ist die [[Verhältnismäßigkeitsprinzip|Verhältnismäßigkeit besonders zu beachten]], d.h. dass die Wahrscheinlichkeit eines Schadenseintritts für den Betreuten gegeben sein muss, die bloße Möglichkeit reicht nicht aus.
    
Unterbringungen zum Schutz dritter Personen, zu erzieherischen Zwecken und zu Bestrafungszwecken sind nach dem BGB nicht zulässig. Hierfür sind die [[PsychKG|Landesgesetze für psychisch Kranke]] und die Strafgesetze maßgebend.
 
Unterbringungen zum Schutz dritter Personen, zu erzieherischen Zwecken und zu Bestrafungszwecken sind nach dem BGB nicht zulässig. Hierfür sind die [[PsychKG|Landesgesetze für psychisch Kranke]] und die Strafgesetze maßgebend.
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