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==Neu ab 01.01.2020==
 
==Neu ab 01.01.2020==
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Mit Wirkung zum 01.01.2020 ist der Beitrag vollständig gestrichen worden, den Eltern zu den [[Eingliederungshilfe]]leistungen ihrer volljährigen Kinder mit Behinderungen bisher zu leisten hatten.
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Mit Wirkung zum 01.01.2020 ist der Beitrag vollständig gestrichen worden, den Eltern zu den [[Eingliederungshilfe]]leistungen ihrer volljährigen Kinder mit Behinderungen bisher zu leisten hatten. Auch die Unterhaltsheranziehung von Kindern pflegebedürftiger Eltern und von Eltern von volljährigen Kindern mit Behinderungen ist durch das Angehörigen-Entlastungsgesetz bis zu einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro in der gesamten [[Sozialhilfe]] sowie dem Sozialen Entschädigungsrecht ausgeschlossen worden.
    
==Neu zum 01.07.2021==
 
==Neu zum 01.07.2021==
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