Die bisherigen [[Wahlrecht]]sausschlüsse für betreute Menschen in Deutschland wurden gesetzlich aufgehoben. Nun darf auch diese [[Vulnerabilität|vulnerable Gruppe]] wählen, wenn der Betreute eine deutsche oder unionsbürgerliche Staatsbürgerschaft besitzt. | Die bisherigen [[Wahlrecht]]sausschlüsse für betreute Menschen in Deutschland wurden gesetzlich aufgehoben. Nun darf auch diese [[Vulnerabilität|vulnerable Gruppe]] wählen, wenn der Betreute eine deutsche oder unionsbürgerliche Staatsbürgerschaft besitzt. |