Dies gilt zum Beispiel für die soeben angesprochene Entwicklung der
Dies gilt zum Beispiel für die soeben angesprochene Entwicklung der
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Fallzahlen. Nach der Neuregelung müssen die [[Betreuungsbehörde]]n bei ihrem
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Fallzahlen. Nach einer Neuregelung mussten die [[Betreuungsbehörde]]n bei ihrem
Betreuervorschlag dem [[Betreuungsgericht]] nicht nur die Anzahl der
Betreuervorschlag dem [[Betreuungsgericht]] nicht nur die Anzahl der
Betreuungen mitteilen, sondern auch die der Vergütung zugrunde zu legende
Betreuungen mitteilen, sondern auch die der Vergütung zugrunde zu legende
Zeile 163:
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Zusammenarbeit zwischen Gericht und Behörde an, aber auch auf eine optimale
Zusammenarbeit zwischen Gericht und Behörde an, aber auch auf eine optimale
Vernetzung von Betreuern und Betreuungsvereinen mit den Betreuungsbehörden
Vernetzung von Betreuern und Betreuungsvereinen mit den Betreuungsbehörden
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und Gerichten - etwa im Rahmen örtlicher Arbeitsgemeinschaften.
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und Gerichten - etwa im Rahmen [[Betreuungsarbeitsgemeinschaft|örtlicher Arbeitsgemeinschaften]].
''(Vorstehende Ausführungen wurden vom Staatssekretär Hartenbach vom Bundesjustizministerium am 04.11.2006 auf dem 10. [[Vormundschaftsgerichtstag]] geäußert)''.
''(Vorstehende Ausführungen wurden vom Staatssekretär Hartenbach vom Bundesjustizministerium am 04.11.2006 auf dem 10. [[Vormundschaftsgerichtstag]] geäußert)''.