Bei der '''Meldepflicht''' geht es um das An- Ab- und Ummelden bei einem Wohnsitzwechsel.
Bei der '''Meldepflicht''' geht es um das An- Ab- und Ummelden bei einem Wohnsitzwechsel.
−
Zuständige Behörde ist das Einwohnermeldeamt der jeweiligen Gemeinde des jeweiligen Zuzugsortes. Bei Abmeldungen ins Ausland ist die letzte Wohnsitzgemeinde in Deutschland zuständig.
+
Zuständige Behörde ist das Einwohnermeldeamt der jeweiligen Gemeinde des jeweiligen Zuzugsortes. Bei Abmeldungen ins [[Ausländer|Ausland]] ist die letzte Wohnsitzgemeinde in Deutschland zuständig.