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Bei der '''Meldepflicht''' geht es um das An- Ab- und Ummelden bei einem Wohnsitzwechsel.  
 
Bei der '''Meldepflicht''' geht es um das An- Ab- und Ummelden bei einem Wohnsitzwechsel.  
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Zuständige Behörde ist das Einwohnermeldeamt der jeweiligen Gemeinde des jeweiligen Zuzugsortes. Bei Abmeldungen ins Ausland ist die letzte Wohnsitzgemeinde in Deutschland zuständig.
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Zuständige Behörde ist das Einwohnermeldeamt der jeweiligen Gemeinde des jeweiligen Zuzugsortes. Bei Abmeldungen ins [[Ausländer|Ausland]] ist die letzte Wohnsitzgemeinde in Deutschland zuständig.
    
==Rechtsgrundlage==
 
==Rechtsgrundlage==
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