(Hinweis: soweit nur eine Kasse pro Bundesland existiert, ist diese zuständig für ehrenamtliche Betreuer sowie Mitarbeiter von Betreuungsbehörden; anderenfalls ist die Landesunfallkasse zuständig für ehrenamtliche Betreuer und die kommunale Unfallkasse für Behördenmitarbeiter) | (Hinweis: soweit nur eine Kasse pro Bundesland existiert, ist diese zuständig für ehrenamtliche Betreuer sowie Mitarbeiter von Betreuungsbehörden; anderenfalls ist die Landesunfallkasse zuständig für ehrenamtliche Betreuer und die kommunale Unfallkasse für Behördenmitarbeiter) |