Änderungen

Keine Änderung der Größe ,  08:53, 12. Mai 2024
Zeile 219: Zeile 219:  
====Verfahrenspfleger:====
 
====Verfahrenspfleger:====
   −
Der beruflich tätige [[Verfahrenspfleger]] erhält je nach Qualifikation einen Stundensatz in Höhe von 23 bis 39 € + MWSt. ({{Zitat de §|277|famfg}} FamFG i.V.m. {{Zitat de §|3|vbvg}} VBVG). Außerdem Aufwendungsersatz für Sachkosten, zB 0,30 € je gefahrenen km. In Fällen, in denen anwaltliche Tätigkeit erforderlich war, kann der Anwalt Kosten nach dem RVG geltend machen. Die genannten Kosten werden dem [[Verfahrenspfleger]] direkt aus der Staatskasse erstattet.
+
Der beruflich tätige [[Verfahrenspfleger]] erhält je nach Qualifikation einen Stundensatz in Höhe von 23 bis 39 € + MWSt. ({{Zitat de §|277|famfg}} FamFG i.V.m. {{Zitat de §|3|vbvg}} VBVG). Außerdem Aufwendungsersatz für Sachkosten, zB 0,42 € je gefahrenen km. In Fällen, in denen anwaltliche Tätigkeit erforderlich war, kann der Anwalt Kosten nach dem RVG geltend machen. Die genannten Kosten werden dem [[Verfahrenspfleger]] direkt aus der Staatskasse erstattet.
    
Im Unterschied zu den sonstigen Auslagen können die Verfahrenspflegerkosten auch bei Betreuten zurückverlangt werden, wenn der für Betreuer geltende Freibetrag nach {{Zitat de §|1880|bgb}} BGB (Vermögensfreibetrag meist: 10.000 €) überschritten ist (Anlage 3 zum GNotKG, Nr. 31015.)
 
Im Unterschied zu den sonstigen Auslagen können die Verfahrenspflegerkosten auch bei Betreuten zurückverlangt werden, wenn der für Betreuer geltende Freibetrag nach {{Zitat de §|1880|bgb}} BGB (Vermögensfreibetrag meist: 10.000 €) überschritten ist (Anlage 3 zum GNotKG, Nr. 31015.)