== Voraussetzungen für Kontrollbetreuerbestellung ==
== Voraussetzungen für Kontrollbetreuerbestellung ==
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Es müssen keine Anhaltspunkte für einen Vollmachtsmissbrauch bestehen, es reicht aus, dass ein Kontrollbedarf bezüglich der Vollmachtstätigkeit besteht, zum Beispiel bei großen Vermögenswerten. Rechtsprechung dazu:
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Es müssen keine Anhaltspunkte für einen Vollmachtsmissbrauch bestehen, es reicht aus, dass ein Kontrollbedarf bezüglich der Vollmachtstätigkeit besteht, zum Beispiel bei großen Vermögenswerten.
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Rechtsprechung dazu:
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'''BayObLG, Beschluss vom 27.5.1993, 3Z BR 78/93''', MDR 1993, 872:
'''BayObLG, Beschluss vom 27.5.1993, 3Z BR 78/93''', MDR 1993, 872:
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Ein die Einrichtung einer Kontrollbetreuung rechtfertigender Kontrollbedarf besteht über § 1820 Abs. 3 BGB hinaus auch dann, wenn die Voraussetzungen des § 1820 Abs. 5 BGB (Vollmachtswiderruf) vorliegen.
Ein die Einrichtung einer Kontrollbetreuung rechtfertigender Kontrollbedarf besteht über § 1820 Abs. 3 BGB hinaus auch dann, wenn die Voraussetzungen des § 1820 Abs. 5 BGB (Vollmachtswiderruf) vorliegen.