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Seit dem 01.07.2005 dürfen grundsätzlich nicht mehr parallel mehrere [[Berufsbetreuer|berufliche Betreuer]] für einen Betreuten bestellt werden (Änderung des {{Zitat-dej|§|1817|bgb}} Abs. 1 BGB). Möglich ist also weiterhin die Bestellung eines [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtlichen Betreuers]] und eines Berufsbetreuers (bzw. Vereins- oder Behördenbetreuers).
 
Seit dem 01.07.2005 dürfen grundsätzlich nicht mehr parallel mehrere [[Berufsbetreuer|berufliche Betreuer]] für einen Betreuten bestellt werden (Änderung des {{Zitat-dej|§|1817|bgb}} Abs. 1 BGB). Möglich ist also weiterhin die Bestellung eines [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtlichen Betreuers]] und eines Berufsbetreuers (bzw. Vereins- oder Behördenbetreuers).
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Möglich sind außerdem neben einem [[Berufsbetreuer]] ein weiterer Berufsbetreuer für die [[Sterilisation]], den [[Verhinderungsbetreuer|Verhinderungsfall]] oder als [[Gegenbetreuer]].
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Möglich sind außerdem neben einem [[Berufsbetreuer]] ein weiterer Berufsbetreuer für die [[Sterilisation]], den [[Verhinderungsbetreuer|Verhinderungsfall]] oder als [[Ergänzungsbetreuer]].
    
==Tatsächliche Verhinderung==
 
==Tatsächliche Verhinderung==