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Infos zur Corona/Covid19-Infektion mit betreuungsrechtlichen Bezügen:
 
Infos zur Corona/Covid19-Infektion mit betreuungsrechtlichen Bezügen:
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==Aktuelle Empfehlungen 2024==
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Die STIKO aktualisiert ihre Empfehlung zur COVID-19 Impfung für das Jahr 2024. Sie empfiehlt für Personen mit erhöhtem Risiko für einen schweren COVID-19 Krankheitsverlauf oder einem erhöhtem Infektionsrisiko auch künftig eine Auffrischimpfung.
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Diese soll nun jährlich im Herbst verabreicht werden. Dabei sieht die STIKO eine Ausnahme: Immungesunde Personen, die zu der Risikogruppe gehören, können auf die Auffrischimpfung verzichten, wenn sie sich im Laufe des Jahres mit SARS-CoV-2 infiziert haben.
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Für Personen im Alter ≥ 18 Jahre (inkl. Schwangere) ohne Grunderkrankung ist aus Sicht der STIKO weiterhin eine Basisimmunität für einen Schutz vor schweren COVID-19-Verläufen ausreichend. Eine Basisimmunität ist erreicht, wenn 3 SARS-CoV-2 Antigenkontakte erfolgt sind, davon sollte nach Einschätzung der STIKO mindestens ein Kontakt durch eine Impfung erfolgt sein.
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In dem seltenen Fall, dass diese Basisimmunität noch nicht erreicht wurde, sollen die dafür fehlenden Kontakte durch die COVID-19 Impfung nachgeholt werden.
    
==Betreuerpflichten bei Corona==
 
==Betreuerpflichten bei Corona==