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Das Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) ist ein Teil der 2021 verabschiedeten und am 1.1.2023 in Kraft tretenden [[Betreuungsrechtsreform]] (dessen Artikel 9). Es ersetzt u.a. das bisherige [[Betreuungsbehördengesetz]] (BtBG).
 
Das Betreuungsorganisationsgesetz (BtOG) ist ein Teil der 2021 verabschiedeten und am 1.1.2023 in Kraft tretenden [[Betreuungsrechtsreform]] (dessen Artikel 9). Es ersetzt u.a. das bisherige [[Betreuungsbehördengesetz]] (BtBG).
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Allerdings geht das BtOG über das Betreuungsbehördengesetz hinaus. Es enthält neben den erweiterten Aufgaben der Betreuungsbehörde auch Bestimmungen über die Anerkennung, die Arbeit und Finanzierung der [[Betreuungsverein]]e (bisher in § 1908f BGB) und über den Status von rechtlichen Betreuern. Bei letzterem sind vor allem die Bestimmungen über die zum 1.1.2023 neu eingeführte Registrierung [[Berufsbetreuer|beruflicher Betreuer]] zu erwähnen.  
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Allerdings geht das BtOG über das [[Betreuungsbehördengesetz]] hinaus. Es enthält neben den erweiterten Aufgaben der [[Betreuungsbehörde]] auch Bestimmungen über die Anerkennung, die Arbeit und Finanzierung der [[Betreuungsverein]]e (bisher in § 1908f BGB a.F.) und über den Status von rechtlichen Betreuern. Bei letzterem sind vor allem die Bestimmungen über die zum 1.1.2023 neu eingeführte Registrierung [[Berufsbetreuer|beruflicher Betreuer]] zu erwähnen.  
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Das BtOG wird zu diesem Punkt durch eine Rechtsverordnung, die [[Betreuerregistrierungsverordnung]] (BtRegV) konkretisiert, die seit März 2022 als Regierungsentwurf vorliegt und im Juli vom Bundesrat verhandelt wird. Hier werden Einzelheiten der Registrierung, insbesondere des neuen [[Sachkundenachweis]]es, geregelt.
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Das BtOG wird zu diesem Punkt durch eine Rechtsverordnung, die [[Betreuerregistrierungsverordnung]] (BtRegV) konkretisiert, die im Juli 2022 veröffentlicht wurde. Hier werden Einzelheiten der Registrierung, insbesondere des neuen [[Sachkundenachweis]]es, geregelt.
    
==Gliederung==
 
==Gliederung==
 
===Abschnitt 1 [[Betreuungsbehörde]]===
 
===Abschnitt 1 [[Betreuungsbehörde]]===
 
====Titel 1 Allgemeine Vorschriften====
 
====Titel 1 Allgemeine Vorschriften====
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#Sachliche Zuständigkeit und Durchführung überörtlicher Aufgaben
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#Sachliche Zuständigkeit und Durchführung überörtlicher Aufgaben, ({{Zitat de §|1|btog}}
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#Örtliche Zuständigkeit  
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#Örtliche Zuständigkeit, {{Zitat de §|2|btog}}
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#Fachkräfte
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#Fachkräfte, {{Zitat de §|3|btog}}
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#[[Datenschutz|Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Behörde]]
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#[[Datenschutz|Verarbeitung personenbezogener Daten durch die Behörde]], {{Zitat de §|4~btog}}
 
====Titel 2 Aufgaben der örtlichen Behörde====
 
====Titel 2 Aufgaben der örtlichen Behörde====
 
#<li value="5">Informations- und Beratungspflichten
 
#<li value="5">Informations- und Beratungspflichten