− | Ein '''Teil''' des [[wikipedia:de:Familienrecht|Familienrechtes]], das sich mit Hilfen für [[wikipedia:de:psychische Krankheit|psychisch]] oder [[wikipedia:de:Sucht|Suchtkranke]] und [[wikipedia:de:Behinderung|Behinderte]] befasst, die eine Unterstützung in ihren rechtlichen Angelegenheiten benötigen. 1992 komplett reformiert, hat es ältere Institutionen, wie die [[wikipedia:de:Entmündigung|Entmündigung]], die [[wikipedia:de:Vormundschaft|Vormundschaft]] für Volljährige und die [[wikipedia:de:Gebrechlichkeitspflegschaft|Gebrechlichkeitspflegschaft]] ersetzt. Mit dieser als „Jahrhundertreform“ bezeichneten [[Betreuungsgesetz|Reformgesetzgebung]] war beabsichtigt, den betroffenen Menschen mehr persönliche [[Selbstbestimmung|Rechte und Verantwortlichkeiten]] zu belassen, Eingriffe in [[Grundrechte|Persönlichkeitsrechte]] nur ausnahmsweise vorzunehmen. Fast 15 Jahre nach Inkrafttreten sind sich Experten einig, dass die Gesetzesreform zum überwiegenden Teil nicht realisiert wurde. Bemängelt werden zu wenig [[Betreuungszahlen|staatliche Mittel]] auf der einen Seite für die Betreuung, zum anderen Ressoucenverschwendung. [[:Kategorie:Auswirkungen|...mehr...]] | + | Ein Teil des [[wikipedia:de:Familienrecht|Familienrechtes]], das sich mit Hilfen für [[wikipedia:de:psychische Krankheit|psychisch]] oder [[wikipedia:de:Sucht|Suchtkranke]] und [[wikipedia:de:Behinderung|Behinderte]] befasst, die eine Unterstützung in ihren rechtlichen Angelegenheiten benötigen. 1992 komplett reformiert, hat es ältere Institutionen, wie die [[wikipedia:de:Entmündigung|Entmündigung]], die [[wikipedia:de:Vormundschaft|Vormundschaft]] für Volljährige und die [[wikipedia:de:Gebrechlichkeitspflegschaft|Gebrechlichkeitspflegschaft]] ersetzt. Mit dieser als „Jahrhundertreform“ bezeichneten [[Betreuungsgesetz|Reformgesetzgebung]] war beabsichtigt, den betroffenen Menschen mehr persönliche [[Selbstbestimmung|Rechte und Verantwortlichkeiten]] zu belassen, Eingriffe in [[Grundrechte|Persönlichkeitsrechte]] nur ausnahmsweise vorzunehmen. Fast 15 Jahre nach Inkrafttreten sind sich Experten einig, dass die Gesetzesreform zum überwiegenden Teil nicht realisiert wurde. Bemängelt werden zu wenig [[Betreuungszahlen|staatliche Mittel]] auf der einen Seite für die Betreuung, zum anderen Ressoucenverschwendung. [[:Kategorie:Auswirkungen|...mehr...]] |