Der Betreuer kann einen Heimvertrag fristlos kündigen, wenn er durch ein Hausverbot des Heimträgers gehindert wird, Kontakt mit dem Betreuten aufzunehmen und hierdurch die Erfüllung seiner [[Betreuerpflichten]] nicht mehr gewahrleistet ist: LG Kempten, Urteil vom 04.06.2002, BtPrax 2001, 171. | Der Betreuer kann einen Heimvertrag fristlos kündigen, wenn er durch ein Hausverbot des Heimträgers gehindert wird, Kontakt mit dem Betreuten aufzunehmen und hierdurch die Erfüllung seiner [[Betreuerpflichten]] nicht mehr gewahrleistet ist: LG Kempten, Urteil vom 04.06.2002, BtPrax 2001, 171. |