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Version vom 2. Mai 2023, 10:45 Uhr
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−
Die
Ehegattenvertretung
ist in [https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1358.html|§ 1358 BGB] geregelt.
+
Die
Ehegattennotvertretung
ist in [https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1358.html|§ 1358 BGB] geregelt.
===Kapitelüberschrift 3. Ebene===
===Kapitelüberschrift 3. Ebene===
Constanze2
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