Die Absonderung kann Menschen treffen, die z.B. in betreuten Wohnformen leben. Im Idealfall gibt sich die erkrankte Person freiwillig in Absonderung, dann wäre es eine freiwillige Absonderung. Eine Hinzuziehung des Gerichts wäre in diesem Fall nicht erforderlich. | Die Absonderung kann Menschen treffen, die z.B. in betreuten Wohnformen leben. Im Idealfall gibt sich die erkrankte Person freiwillig in Absonderung, dann wäre es eine freiwillige Absonderung. Eine Hinzuziehung des Gerichts wäre in diesem Fall nicht erforderlich. |