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==Isolation und Quarantäne==
 
==Isolation und Quarantäne==
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Die Isolation oder Quarantäne bei z.B. einer COVID-19 Erkrankung stellt eine freiheitsentziehende Maßnahme im Sinne des Artikels 104 Grundgesetz (GG) dar und wird rechtlich als Absonderung bezeichnet. (§ 30 Abs. 1 S. 2 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG))   
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Die [[Isolation]] oder [[Quarantäne]] bei z.B. einer COVID-19 Erkrankung stellt eine freiheitsentziehende Maßnahme im Sinne des Artikels 104 Grundgesetz (GG) dar und wird rechtlich als Absonderung bezeichnet. (§ 30 Abs. 1 S. 2 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG))   
 
Die Bundesländer haben zudem Allgemeinverfügungen erlassen, nach denen sich Erkrankte unverzüglich nach Mitteilung des Gesundheitsamtes, oder bei Vorliegen eines positiven Corona-Testergebnisses in Absonderung begeben müssen.  
 
Die Bundesländer haben zudem Allgemeinverfügungen erlassen, nach denen sich Erkrankte unverzüglich nach Mitteilung des Gesundheitsamtes, oder bei Vorliegen eines positiven Corona-Testergebnisses in Absonderung begeben müssen.  
 
Die Absonderung kann Menschen treffen, die z.B. in betreuten Wohnformen leben. Im Idealfall gibt sich die erkrankte Person freiwillig in Absonderung, dann wäre es eine freiwillige Absonderung. Eine Hinzuziehung des Gerichts wäre in diesem Fall nicht erforderlich.  
 
Die Absonderung kann Menschen treffen, die z.B. in betreuten Wohnformen leben. Im Idealfall gibt sich die erkrankte Person freiwillig in Absonderung, dann wäre es eine freiwillige Absonderung. Eine Hinzuziehung des Gerichts wäre in diesem Fall nicht erforderlich.  
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