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| | 1. Existieren: Girokonten, Sparguthaben, Schließfächer, Wertpapierdepots ? Ermittlung der zuständigen Geldinstitute, Konten-, Schließfach- und Depot-Nummern. | | 1. Existieren: Girokonten, Sparguthaben, Schließfächer, Wertpapierdepots ? Ermittlung der zuständigen Geldinstitute, Konten-, Schließfach- und Depot-Nummern. |
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| − | 2. Sollen oder müssen Konten gesperrt werden? (nur bei angeordnetem [[Einwilligungsvorbehalt]] gemäß § 1903 BGB oder bei sicherer [[Geschäftsfähigkeit|Geschäftsunfähigkeit]] möglich, aber nicht unbedingt zwingend erforderlich) | + | 2. Sollen oder müssen Konten gesperrt werden? (nur bei angeordnetem [[Einwilligungsvorbehalt]] gemäß § 1825 BGB oder bei sicherer [[Geschäftsfähigkeit|Geschäftsunfähigkeit]] möglich, aber nicht unbedingt zwingend erforderlich) |
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| | 3. Kontovollmachten unter Vorlage der Bestellungsurkunde erteilen lassen (Bank) | | 3. Kontovollmachten unter Vorlage der Bestellungsurkunde erteilen lassen (Bank) |
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| | 13. weitere Versicherungen vorhanden? z.B. Hausrat, Haftpflicht, Rechtsschutz, Unfall usw.; Erforderlichkeit prüfen, Beiträge vergleichen, ggf. kündigen, ggf. günstigere Versicherungen abschließen | | 13. weitere Versicherungen vorhanden? z.B. Hausrat, Haftpflicht, Rechtsschutz, Unfall usw.; Erforderlichkeit prüfen, Beiträge vergleichen, ggf. kündigen, ggf. günstigere Versicherungen abschließen |
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| − | 14. [[Vermögensverzeichnis]] für das Betreuungsgericht erstellen (§ 1802 BGB) | + | 14. [[Vermögensverzeichnis]] für das Betreuungsgericht erstellen (§ 1835 BGB) |
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| | 15. [[Rechnungslegung]] (in der Regel jährlich dem Betreuungsgericht zu erteilen, wenn vom Gericht keine Befreiung hiervon erteilt wurde) auch bei einer Befreiung von der Rechnungslegung geordnete Belegführung sicherstellen | | 15. [[Rechnungslegung]] (in der Regel jährlich dem Betreuungsgericht zu erteilen, wenn vom Gericht keine Befreiung hiervon erteilt wurde) auch bei einer Befreiung von der Rechnungslegung geordnete Belegführung sicherstellen |