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Achtung: ab 1.1.2023 stehen die Aufgabenbereiche in § 1815 BGB. „Alle Angelegenheiten“ ist als Aufgabenkreis nicht mehr zulässig. Über bisherige Anordnungen muss binnen eines Jahres entschieden werden.
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=Aufgabenkreise einer Betreuung=
 
=Aufgabenkreise einer Betreuung=