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==Vertretung des Betreuten in steuerrechtlicher Hinsicht==
 
==Vertretung des Betreuten in steuerrechtlicher Hinsicht==
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Der Betreuer mit dem Aufgabenkreis [[Vermögenssorge]] (und ggf. auch mit dem Aufgabenkreis [[Vertretung gegenüber Behörden]]) vertritt den Betreuten auch in steuerrechtlichen Fragen (§§ 34, 69 AO).
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Der Betreuer mit dem Aufgabenkreis [[Vermögenssorge]] (und ggf. auch mit dem Aufgabenkreis [[Vertretung gegenüber Behörden]]) vertritt den Betreuten auch in steuerrechtlichen Fragen ({{Zitat de §|34|ao_1977}} AO).
    
Er hat also im Namen des Betreuten Steuererklärungen abzugeben, Nichtveranlagungsbescheinigungen zu beantragen und Zinsfreistellungserklärungen bei Banken und Sparkassen zu erteilen.
 
Er hat also im Namen des Betreuten Steuererklärungen abzugeben, Nichtveranlagungsbescheinigungen zu beantragen und Zinsfreistellungserklärungen bei Banken und Sparkassen zu erteilen.