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Bei der '''Meldepflicht''' geht es um das An- Ab- und Ummelden bei einem Wohnsitzwechsel. Zuständige Behörde ist das Einwohnermeldeamt der jeweiligen Gemeinde.
 
Bei der '''Meldepflicht''' geht es um das An- Ab- und Ummelden bei einem Wohnsitzwechsel. Zuständige Behörde ist das Einwohnermeldeamt der jeweiligen Gemeinde.
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==Rechtsgrundlage==
 
==Rechtsgrundlage==
 
Die Rechtsgrundlage für die Meldepflicht ist derzeit noch in den Meldegesetzen der einzelnen Bundesländer zu finden, welches aber (infolge der Föderalismusreform) durch ein bundesweites Meldegesetz ersetzt werden soll.
 
Die Rechtsgrundlage für die Meldepflicht ist derzeit noch in den Meldegesetzen der einzelnen Bundesländer zu finden, welches aber (infolge der Föderalismusreform) durch ein bundesweites Meldegesetz ersetzt werden soll.