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Allerdings geht das BtOG über das Betreuungsbehördengesetz hinaus. Es enthält neben den erweiterten Aufgaben der Betreuungsbehörde auch Bestimmungen über die Anerkennung, die Arbeit und Finanzierung der [[Betreuungsverein]]e (bisher in § 1908f BGB) und über den Status von rechtlichen Betreuern. Bei letzterem sind vor allem die Bestimmungen über die zum 1.1.2023 neu eingeführte Registrierung [[Berufsbetreuer|beruflicher Betreuer]] zu erwähnen.  
 
Allerdings geht das BtOG über das Betreuungsbehördengesetz hinaus. Es enthält neben den erweiterten Aufgaben der Betreuungsbehörde auch Bestimmungen über die Anerkennung, die Arbeit und Finanzierung der [[Betreuungsverein]]e (bisher in § 1908f BGB) und über den Status von rechtlichen Betreuern. Bei letzterem sind vor allem die Bestimmungen über die zum 1.1.2023 neu eingeführte Registrierung [[Berufsbetreuer|beruflicher Betreuer]] zu erwähnen.  
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Das BtOG wird zu diesem Punkt durch eine Rechtsverordnung, [[Betreuerregistrierungsverordnung]] konkretisiert, die Mitte 2021 noch nicht verabschiedet ist. Hier sollen Einzelheiten der Registrierung, insbesondere des neuen Sachkundenachweises, geregelt werden.
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Das BtOG wird zu diesem Punkt durch eine Rechtsverordnung, die [[Betreuerregistrierungsverordnung]] (BtRegVO) konkretisiert, die Herbst 2021 noch nicht verabschiedet ist. Hier sollen Einzelheiten der Registrierung, insbesondere des neuen Sachkundenachweises, geregelt werden.
    
==Gliederung==
 
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