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Wurde die Betreuung aus einer früheren Pflegschaft mit dem Inkrafttreten des [[Betreuungsgesetz]]es am 1.1.1992 übergeleitet, ist dieses Datum maßgeblich für die Berechnung der Betreuungsquartale des § 9 VBVG. Unbeachtlich ist, dass zu einem späteren Zeitpunkt ein [[Betreuerwechsel]] stattgefunden hat.
 
Wurde die Betreuung aus einer früheren Pflegschaft mit dem Inkrafttreten des [[Betreuungsgesetz]]es am 1.1.1992 übergeleitet, ist dieses Datum maßgeblich für die Berechnung der Betreuungsquartale des § 9 VBVG. Unbeachtlich ist, dass zu einem späteren Zeitpunkt ein [[Betreuerwechsel]] stattgefunden hat.
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'''LG Kassel, Beschluss vom 14.04.2020, 3 T 161/20'''
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Der Verweis auf § 191 BGB in § 5 Abs. 2 Satz 3 VBVG n.F. bezieht sich nur auf den Betreuungsmonat, nicht auf den Kalendermonat bei der tatsächlichen Berechnung der Tage.
    
= Zu § 5 Abs. 4 VBVG: [[Mittellosigkeit]] tageweise zu ermitteln ? =
 
= Zu § 5 Abs. 4 VBVG: [[Mittellosigkeit]] tageweise zu ermitteln ? =