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Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Unterlassen einer [[Anhörung]] der Betroffenen in einem Unterbringungsverfahren.
 
Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch Unterlassen einer [[Anhörung]] der Betroffenen in einem Unterbringungsverfahren.
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'''BGH, Beschluss vom 20. Juni 2018 - XII ZB 489/17'''
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# Nach § 319 Abs. 1 Satz 1 FamFG hat das Gericht den Betroffenen vor einer Unterbringungsmaßnahme persönlich anzuhören und sich einen persönlichen Eindruck von ihm zu verschaffen.
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# Der Anspruch auf ein faires Verfahren gebietet es, einen anwaltlich nicht vertretenen Betroffenen eines zivilrechtlichen Unterbringungsverfahrens im Fall der Erledigung der Hauptsache auf die Möglichkeit hinzuweisen, seinen Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit der Unterbringungsanordnung umzustellen
    
===Weitere Rechtsprechung im Wortlaut===
 
===Weitere Rechtsprechung im Wortlaut===