Zu den Nachlassverbindlichkeiten zählen die Bestattungskosten, aber auch alle sonstigen Schulden, die der Erblasser an seinem Todestag hat (Kredite, Unterhaltsrückstände, Kontoüberziehung, Steuerschulden, Geldstrafen usw.). Ist die Erbschaft offenkundig überschuldet, sollte die Erbschaft unverzüglich ausgeschlagen werden; siehe unter: [[Erbausschlagung]] | Zu den Nachlassverbindlichkeiten zählen die Bestattungskosten, aber auch alle sonstigen Schulden, die der Erblasser an seinem Todestag hat (Kredite, Unterhaltsrückstände, Kontoüberziehung, Steuerschulden, Geldstrafen usw.). Ist die Erbschaft offenkundig überschuldet, sollte die Erbschaft unverzüglich ausgeschlagen werden; siehe unter: [[Erbausschlagung]] |