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Der Rückkaufswert von '''Kapitallebensversicherungen''' ist Vermögen i.S. des § 90 SGB XII: OVG ''Greifswald'' NVwZ-RR 2005, 420; LG Detmold, Beschluss vom 26.01.2011, 3 T 161/10.
 
Der Rückkaufswert von '''Kapitallebensversicherungen''' ist Vermögen i.S. des § 90 SGB XII: OVG ''Greifswald'' NVwZ-RR 2005, 420; LG Detmold, Beschluss vom 26.01.2011, 3 T 161/10.
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'''OLG Naumburg, Beschluss vom 10.07.2013, 2 Wx 44/13''':
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# Bei der Prüfung, ob der Nachlass mittellos i.S. von § 1836d BGB ist, ist hinsichtlich des einzusetzenden Vermögens nur das verfügbare Aktivvermögen zu berücksichtigen; Nachlassverbindlichkeiten - auch in Höhe einer Überschuldung des Nachlasses - bleiben außer Betracht.
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# Gehört zum Aktivvermögen des Nachlasses ein Grundstück, ist dieses jedoch wegen wertübersteigender dinglicher Belastung nicht geeignet, hieraus Einnahmen zu erzielen, so steht es der Feststellung der Mittellosigkeit des Nachlasses nicht entgegen.
    
=== Bestattungs- und Grabpflegekosten ===
 
=== Bestattungs- und Grabpflegekosten ===