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| − | [[Bild:Vorsorgevollmachten.png|thumb|300px|right|Registrierte Vorsorgevollmachten]] | + | [[Bild:Vorsorgevollmachten.gif|thumb|300px|right|Registrierte Vorsorgevollmachten]] |
| | ==Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (BNotK)== | | ==Zentrales Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer (BNotK)== |
| | Die Bundesnotarkammer führt gemäß § 78a Bundesnotarordnung und der [[Vorsorgeregisterverordnung]] seit 2004 das Zentrale Vorsorgeregister, in dem [[Vorsorgevollmacht]]en eingetragen werden können, um den Vormundschaftsgerichten bei Bedarf die Suche nach einem Bevollmächtigten zu erleichtern, bzw. eine Verfahren zur [[Betreuerbestellung|Bestellung eines Betreuers]] durch das [[Betreuungsgericht]] zu vermeiden. Am 31.12.2010 waren dort bereits 1.230.059 Vollmachten registriert. Davon waren rund 2/3 mit einer [[Patientenverfügung]] kombiniert (siehe auch Grafik rechts). | | Die Bundesnotarkammer führt gemäß § 78a Bundesnotarordnung und der [[Vorsorgeregisterverordnung]] seit 2004 das Zentrale Vorsorgeregister, in dem [[Vorsorgevollmacht]]en eingetragen werden können, um den Vormundschaftsgerichten bei Bedarf die Suche nach einem Bevollmächtigten zu erleichtern, bzw. eine Verfahren zur [[Betreuerbestellung|Bestellung eines Betreuers]] durch das [[Betreuungsgericht]] zu vermeiden. Am 31.12.2010 waren dort bereits 1.230.059 Vollmachten registriert. Davon waren rund 2/3 mit einer [[Patientenverfügung]] kombiniert (siehe auch Grafik rechts). |
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| | Dieses Vorsorgeregister wurde von der Bundesnotarkammer in Eigenregie aufgebaut und war nur für die Eintragung von notariell beurkundeten Vorsorgevollmachten offen. Aufgrund einer Gesetzesänderung zum 31.07.2004 (Änderung der Bundesnotarordnung (§{{Zitat de §|78a|bnoto}} ff. BNotO) und ergänzender Rechtsnormen ([[Vorsorgeregisterverordnung]]) können seit 01.03.2005 auch privatschriftliche Vorsorgevollmachten registriert werden. Die Registrierung ist gebührenpflichtig (üblicherweise 18,50 Euro, bei Online-Registrierung preiswerter). Auskunft aus dem Register erhalten im Bedarfsfall das Betreuungsgericht und das Landgericht. | | Dieses Vorsorgeregister wurde von der Bundesnotarkammer in Eigenregie aufgebaut und war nur für die Eintragung von notariell beurkundeten Vorsorgevollmachten offen. Aufgrund einer Gesetzesänderung zum 31.07.2004 (Änderung der Bundesnotarordnung (§{{Zitat de §|78a|bnoto}} ff. BNotO) und ergänzender Rechtsnormen ([[Vorsorgeregisterverordnung]]) können seit 01.03.2005 auch privatschriftliche Vorsorgevollmachten registriert werden. Die Registrierung ist gebührenpflichtig (üblicherweise 18,50 Euro, bei Online-Registrierung preiswerter). Auskunft aus dem Register erhalten im Bedarfsfall das Betreuungsgericht und das Landgericht. |
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| − | Bei jeder Neueintragung erhält der Vollmachtgeber eine sogenannte ZVR-Card im Scheckkartenformat, mit der in der Brieftasche auf die Registrierung und den Aufbewahrungsort der Urkunde hingewiesen werden kann. Ab 01.09.2009 können auch isolierte [[Betreuungsverfügung]]en (ohne Vorsorgevollmacht) eingetragen werden. | + | Bei jeder Neueintragung erhält der Vollmachtgeber eine sogenannte ZVR-Card im Scheckkartenformat, mit der in der Brieftasche auf die Registrierung und den Aufbewahrungsort der Urkunde hingewiesen werden kann? Seit 01.09.2009 können auch isolierte [[Betreuungsverfügung]]en (ohne Vorsorgevollmacht) eingetragen werden. |
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| − | Auch eine Reihe privater Dienste und Verbände bietet die Registrierung von Vorsorgevollmachten und [[Patientenverfügung]]en / [[Betreuungsverfügung]]en gegen Entgelt an. Dies ist eine Ergänzung zum zentralen Vorsorgeregister. Vorteile: Das zentrale Vorsorgeregister wird mit ziemlicher Sicherheit im Bedarfsfall vom Gericht abgefragt. Im Jahre 2008 fragten Vormundschaftsgerichte insgesamt 179.499 das Vorsorgeregister im Rahmen eingeleiteter [[Betreuungsverfahren]] ab im 1. Halbjahr 2009 gab es 102.862 Anfragen.
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| | + | Auch eine Reihe privater Dienste und Verbände bietet die Registrierung von Vorsorgevollmachten und [[Patientenverfügung]]en / [[Betreuungsverfügung]]en gegen Entgelt an. Dies ist eine Ergänzung zum zentralen Vorsorgeregister. Vorteile: Das zentrale Vorsorgeregister wird mit ziemlicher Sicherheit im Bedarfsfall vom Gericht abgefragt. Im Jahre 2011 fragten Betreuungsgerichte insgesamt 233.403 mal das Vorsorgeregister im Rahmen eingeleiteter [[Betreuungsverfahren]] ab. |
| | + | [[Bild:Abfragen_Vorsorgeregister.gif|thumb|300px|right|Abfragen beim Vorsorgeregister]] |
| | Anderseits bekommen [[Betreuungsbehörde]]n, Ärzte, Krankenhäuser von diesem keine Auskunft. Private Register bieten in der Regel die Abfragemöglichkeit für alle und eine dem [[wikipedia:de:Organspende|Organspende]]ausweis ähnliche Karte für die Brieftasche mit 24-Stunden-Telefonservice. Es ist aber wiederum nicht sicher, dass solche Dokumente aufgefunden werden. Daher sollte man ggf. beides kombinieren. | | Anderseits bekommen [[Betreuungsbehörde]]n, Ärzte, Krankenhäuser von diesem keine Auskunft. Private Register bieten in der Regel die Abfragemöglichkeit für alle und eine dem [[wikipedia:de:Organspende|Organspende]]ausweis ähnliche Karte für die Brieftasche mit 24-Stunden-Telefonservice. Es ist aber wiederum nicht sicher, dass solche Dokumente aufgefunden werden. Daher sollte man ggf. beides kombinieren. |
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