Hauptmenü öffnen
Start
Zufall
Anmelden
Einstellungen
Über Online-Lexikon Betreuungsrecht
Haftungsausschluss
Online-Lexikon Betreuungsrecht
Suchen
Amtspflichtverletzung
Sprache
Beobachten
Bearbeiten
Version vom 10. November 2024, 14:43 Uhr von
Gabriele Wicked
(
Diskussion
|
Beiträge
)
(
→Siehe auch
)
(
Unterschied
)
← Nächstältere Version
|
Aktuelle Version
(
Unterschied
) |
Nächstjüngere Version →
(
Unterschied
)
Die Haftung bei Amtspflichtverletzungen durch deutsche Beamte ist in §
839
BGB gesetzlich geregelt.
Siehe auch
Betreuungsbehörde
Amtsermittlungspflicht
Grundrechte
Behördenbetreuer
Betreuungsarbeitsgemeinschaft
Betreuungsgerichtshilfe
Haftpflichtversicherung
Beaufsichtigung
Finanzamt