Unter dem Begriff der "Querschnittsarbeit" wird im Betreuungsrecht allgemein diejenige Tätigkeit von Betreuungsbehörden und Betreuungsvereinen verstanden, bei der es sich nicht um die Führung einzelner Betreuungen durch die Behörde bzw. den Verein handelt, sonder um Aufgaben im Vor- und Umfeld von Betreuungen.

Es handelt sich bei der Querschnittsarbeit insbesondere um:


Siehe auch

Zuführung zur Unterbringung