Datenschutz
Siehe zum Datenschutz im Rahmen einer rechtlichen Betreuung folgende Infos:
Rechtsprechung
OLG Köln, Beschluss vom 12.03.1997, 16 Wx 68/97, NJW-RR 1998, 438:
Ein mit einem Betreuten in Miterbengemeinschaft Stehender kann aufgrund des eigenen wirtschaftlichen Interesses an den Nachlass betreffenden Angaben in den Abrechnungen des Betreuers Akteneinsicht erhalten. Demgegenüber muß das Betreuerinteresse am Datenschutz zurückstehen. Dem Betreuer steht in dieser Hinsicht ein eigenes Beschwerderecht zu.
Siehe auch
Weblinks
Literatur
- Klie: Datenschutz in der Betreuungsbehörde; BtPrax 1998, 3
- Ders.: Der vernachlässigte Datenschutz; in: Brucker (Hrsg.): Aufgaben und Organisation der Betreuungsbehörde; Frankfurt/Main 1999, S. 72
- Pardey: Schutz persönlicher Daten Betreuter; BtPrax 1998, S. 92
- Schimke: Datenschutz und Betreuungsrecht; BtPrax 1993, S. 74
- Schulte-Bunert: Zum Anspruch von Behörden auf Einsicht in Betreuungsakten; BtPrax 2010, 7
- Von Petersdorff: Datenschutzrechtliche Thesen zur Tätigkeit der Betreuungsbehörden; in: Brucker aaO. S. 102
- Walther: Praxisprobleme im Datenschutz; in: Brucker aaO. S. 83