Eingliederungshilfe

Aus Online-Lexikon Betreuungsrecht
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Allgemeines

Die Eingliederungshilfe ist eine Sozialleistung, die seit 2020 in Deutschland im SGB IX geregelt ist (Stichwort „Bundesteilhabegesetz“. Sie soll Menschen mit einer Behinderung oder von Behinderung bedrohten Menschen helfen, die Folgen ihrer Behinderung zu mildern und sich in die Gesellschaft einzugliedern (§ 90 SGB IX). Viele berechtigte Personen haben zugleich einen Betreuer im Sinne des Betreuungsrechtes.

Näheres zu den Eingliederungsmaßnahmen: https://www.lebenshilfe.de/eingliederungshilfe-und-das-bundesteilhabegesetz/

Heranziehung von Einkommen und Vermögen

Rolle des rechtlichen Betreuers

Literatur

  • Sobota: Die Rolle rechtlicher Betreuer*innen im Gesamt- und Teilhabeplanverfahren; BtPrax 2019, 225
  • Stöltung: Die neuen Assistenzleistungen nach dem BTHG; BtPrax 2020, 43

Weblinks