# Eine vom Betroffenen erteilte [[Vorsorgevollmacht]] hindert die Bestellung eines Betreuers nur, wenn gegen die Wirksamkeit der Vollmachtserteilung keine Bedenken bestehen (Senatsbeschluss vom 15.12.2010 - XII ZB 165/10 - FamRZ 2011, 285 Rn. 11). | # Eine vom Betroffenen erteilte [[Vorsorgevollmacht]] hindert die Bestellung eines Betreuers nur, wenn gegen die Wirksamkeit der Vollmachtserteilung keine Bedenken bestehen (Senatsbeschluss vom 15.12.2010 - XII ZB 165/10 - FamRZ 2011, 285 Rn. 11). |