'''Der Bundesfinanzhof hat durch 2 Urteile vom 15.6.2010 (Az. VIII R 10/09 und VIII R 14/09) entschieden, dass [[Berufsbetreuer]] doch nicht als Gewerbetreibende, sondern als Freiberufler (§ 18 EStG) einzustufen sind. Frühere entgegenstehende Urteile sind somit obsolet. Der BFH hat ausdrücklich seine Rechtsauffassung geändert.''' | '''Der Bundesfinanzhof hat durch 2 Urteile vom 15.6.2010 (Az. VIII R 10/09 und VIII R 14/09) entschieden, dass [[Berufsbetreuer]] doch nicht als Gewerbetreibende, sondern als Freiberufler (§ 18 EStG) einzustufen sind. Frühere entgegenstehende Urteile sind somit obsolet. Der BFH hat ausdrücklich seine Rechtsauffassung geändert.''' |