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Rechtsprechung:
 
Rechtsprechung:
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'''Bundesverfassungsgericht; Beschluss vom 21.08.2009, 1 BvR 2104/06''', BtMan 2009, 213:
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'''BVerfG; Beschluss vom 21.08.2009, 1 BvR 2104/06''', BtMan 2009, 213:
    
#§ 68b Abs. 3 FGG stellt keine ausreichende Rechtsgrundlage für die Erlaubnis zu einer Durchsuchung der Wohnung des Betroffenen dar.
 
#§ 68b Abs. 3 FGG stellt keine ausreichende Rechtsgrundlage für die Erlaubnis zu einer Durchsuchung der Wohnung des Betroffenen dar.
 
#Vor Erlass einer Vorführungsanordnung und der Gestattung der gewaltsamen Öffnung und des Betretens der Wohnung ist der Betroffene anzuhören.
 
#Vor Erlass einer Vorführungsanordnung und der Gestattung der gewaltsamen Öffnung und des Betretens der Wohnung ist der Betroffene anzuhören.
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'''BVerfG, Beschluss vom 02.12.2009, 1 BvR 2797/09''':
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Die Vorführungsanordnung gegenüber einer chronisch depressiven, suizidgefährdeten Person in einer Betreuungssache ist wegen möglicher Verfassungswidrigkeit vorläufig auszusetzen, wenn die Betroffene weder schriftlich noch mündlich von der beabsichtigten Untersuchung und Einrichtung einer Betreuung informiert wurde. Dies gilt insbesondere im Fall, dass eine persönliche Anhörung auch nicht nachgeholt, sondern lediglich die ergangene Entscheidung bestätigt wird, obwohl keine konkreten Anhaltspunkte für eine Gefährdung von Leib und Leben durch eine nicht rechtzeitige Unterbringung vorliegen. Insofern besteht eine Verletzung des rechtlichen Gehörs, die durch drohende körperliche Zwangsmaßnahmen einen irreversiblen Grundrechtseingriff nach sich ziehen kann.
     

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