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==Deutsche Rechtsgeschichte==
 
==Deutsche Rechtsgeschichte==
 
Im „Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation“ setzte der durch Wahlbrief von den Kurfürsten gewählte bzw. anerkannte Kaiser einst das Reichsrecht, das für alle Reichsprovinzen Geltung beanspruchte. Zur Durchsetzung der kaiserlichen Ordnung im alten Europa führten die Fürsten häufig Kriege gegeneinander oder der Papst wirkte vermittelnd in seiner Funktion als „Pontifex Maximus“ (= oberster „Brückenbauer“). Sowohl die gefürchtete “Constitutio Criminalis Carolina“ (= erstes Reichsstrafrecht) als auch die Reichsnotariatsordnung aus dem Jahr 1559 kamen nur durch Einigung des europäischen, die Macht besitzenden Hochadels zustande. Dieses kaiserliche Reichsrecht wurde durch das gemeine bzw. Römische Recht ergänzt. In Kirchenprovinzen galt außerdem das Kanonische Recht, wie in jüdischen Gemeinden das Talmudische Recht als fürstlich gewährte Selbstverwaltung. Seit dem Augsburger Religionsfrieden von 1555 galt in Deutschland regional auch protestantisches Religionsrecht. Bis 1806 konnte Bundesrecht noch kein Landesrecht brechen bzw. es gab noch keinen verfassungsrechtlichen "Bundeszwang" (vgl. Art. 31 GG). Deshalb kam es immer wieder zu Bauern- und Volksaufständen, die in der Folge meist zu Kriegen der verbündeten Fürsten und zu Abspaltungen vom Reich führten. Die Spirale der Gewalt drehte sich oft bis zum Untergang, vor allem im Deutschen Reich bis zum Jahr 1945 („Untergang“ = gemeinsamer Suizid des am 28.04.1945 kurz vor Mitternacht durch einen Standesbeamten im Führerbunker in [[Berlin]] getrauten [[Eherecht und Betreuung|Ehepaares]] Eva und Adolf Hitler; gemeinsam gestorben und auf Wunsch vor Ort verbrannt am 30.04.1945).
 
Im „Heiligen Römischen Reich Deutscher Nation“ setzte der durch Wahlbrief von den Kurfürsten gewählte bzw. anerkannte Kaiser einst das Reichsrecht, das für alle Reichsprovinzen Geltung beanspruchte. Zur Durchsetzung der kaiserlichen Ordnung im alten Europa führten die Fürsten häufig Kriege gegeneinander oder der Papst wirkte vermittelnd in seiner Funktion als „Pontifex Maximus“ (= oberster „Brückenbauer“). Sowohl die gefürchtete “Constitutio Criminalis Carolina“ (= erstes Reichsstrafrecht) als auch die Reichsnotariatsordnung aus dem Jahr 1559 kamen nur durch Einigung des europäischen, die Macht besitzenden Hochadels zustande. Dieses kaiserliche Reichsrecht wurde durch das gemeine bzw. Römische Recht ergänzt. In Kirchenprovinzen galt außerdem das Kanonische Recht, wie in jüdischen Gemeinden das Talmudische Recht als fürstlich gewährte Selbstverwaltung. Seit dem Augsburger Religionsfrieden von 1555 galt in Deutschland regional auch protestantisches Religionsrecht. Bis 1806 konnte Bundesrecht noch kein Landesrecht brechen bzw. es gab noch keinen verfassungsrechtlichen "Bundeszwang" (vgl. Art. 31 GG). Deshalb kam es immer wieder zu Bauern- und Volksaufständen, die in der Folge meist zu Kriegen der verbündeten Fürsten und zu Abspaltungen vom Reich führten. Die Spirale der Gewalt drehte sich oft bis zum Untergang, vor allem im Deutschen Reich bis zum Jahr 1945 („Untergang“ = gemeinsamer Suizid des am 28.04.1945 kurz vor Mitternacht durch einen Standesbeamten im Führerbunker in [[Berlin]] getrauten [[Eherecht und Betreuung|Ehepaares]] Eva und Adolf Hitler; gemeinsam gestorben und auf Wunsch vor Ort verbrannt am 30.04.1945).
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==INTERPOL==
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Der erste internationale Polizeikongress fand 1914 in Monaco statt. Es nahmen Delegierte aus 24 Staaten daran teil, um die polizeiliche Ermittlungsarbeit zu koordinieren und flüchtige Verbrecher gemeinsam aufzuspüren. Nach dem Ersten Weltkrieg wurde 1923 in Wien die Internationale Kriminalpolizeiliche Kommission (IKPK) von den Gründungsstaaten Österreich, Deutschland, Belgien, China, Frankreich, Italien und Jugoslawien gegründet. Später traten weitere Staaten dieser internationalen Polizeiorganisation bei.
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Während der NS-Diktatur übernahmen jedoch hochrangige SS-Offiziere das Kommando in der IKPK und verlegten das Hauptquartier nach [[Berlin]]. Deshalb wurde diese durch Nationalsozialisten ruinierte, internationale Polizeiorganisation im Jahr 1947 in Paris völlig neu gegründet und 1956 in „Interpol“ umbenannt. INTERPOL unterstützt heute die Ermittlungsarbeit und fördert die Kooperation zwischen den Polizeibehörden von über 190 Mitgliedstaaten. Gemeinsame Aufgabengebiete sind Drogenkriminalität, Terrorismus, Kindesmissbrauch, Menschenhandel, illegale Einwanderung, Geldwäsche, Korruption, organisiertes und andere grenzüberschreitende Verbrechen.
    
==demokratische Staatsverwaltung bzw. Exekutive==
 
==demokratische Staatsverwaltung bzw. Exekutive==
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