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* Fortschreibung Betreuungsplan mit entsprechenden Zeitvorgaben zur Überprüfung
 
* Fortschreibung Betreuungsplan mit entsprechenden Zeitvorgaben zur Überprüfung
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Gemäß § 4 2. HS BtBG war die örtlich zuständige Betreuungsbehörde zur Unterstützung bei der Erstellung eines Betreuungsplanes (auf Wunsch des Betreuers) verpflichtet. Folgendes Verfahren zur Erstellung eines Betreuungsplanes wurde für notwendig erachtet:
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Gemäß § 4 2. HS [[Betreuungsbehördengesetz|BtBG]] war die örtlich zuständige Betreuungsbehörde zur Unterstützung bei der Erstellung eines Betreuungsplanes (auf Wunsch des Betreuers) verpflichtet. Folgendes Verfahren zur Erstellung eines Betreuungsplanes wurde für notwendig erachtet:
    
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