Änderungen

Zeile 24: Zeile 24:  
* Unterbringung aufgrund des Infektionsschutzgesetzes.
 
* Unterbringung aufgrund des Infektionsschutzgesetzes.
 
   
 
   
−
Von besonderer Relevanz, insbesondere in der Praxis, ist die Abgrenzung zur öffentlich-rechtlicher Unterbringung nach den Unterbringungsgesetzen für psychisch Kranke der Länder (Landes-PsychKG)(Staudinger/Bienwald, 2017, § 1906 BGB, Rn. 12).              
+
Von besonderer Relevanz jedoch, insbesondere in der Praxis, ist die Abgrenzung zur öffentlich-rechtlicher Unterbringung nach den Unterbringungsgesetzen für psychisch Kranke der Länder (Landes-PsychKG)(Staudinger/Bienwald, 2017, § 1906 BGB, Rn. 12).
    
==Definition==
 
==Definition==
9

Bearbeitungen