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Zum 1.11.2009 ist jedoch eine Eingruppierungsbestimmung für den Sozial- und Erziehungsdienst vereinbart worden (TV SuE). Ob die [[Betreuungsbehörde]]n hierunter fallen, ist derzeit nicht ganz klar. Insbesondere ist nicht deutlich, ob die Tätigkeit unter die  Tarifgruppe S 14 fällt. Genannt werden dort Aufgaben des Kinderschutzes (also überwiegend staatliches Wächteramt durch ASD des Jugendamtes), jedoch auch freiheitsentziehende Maßnahmen. Hier wird exemplarisch der [[Sozialpsychiatrischer Dienst|sozialpsychiatrische Dienst]] genannt, der aber nicht für das Betreuungsrecht, sondern für die [[Unterbringung]]en nach [[PsychKG]] zuständig ist.
 
Zum 1.11.2009 ist jedoch eine Eingruppierungsbestimmung für den Sozial- und Erziehungsdienst vereinbart worden (TV SuE). Ob die [[Betreuungsbehörde]]n hierunter fallen, ist derzeit nicht ganz klar. Insbesondere ist nicht deutlich, ob die Tätigkeit unter die  Tarifgruppe S 14 fällt. Genannt werden dort Aufgaben des Kinderschutzes (also überwiegend staatliches Wächteramt durch ASD des Jugendamtes), jedoch auch freiheitsentziehende Maßnahmen. Hier wird exemplarisch der [[Sozialpsychiatrischer Dienst|sozialpsychiatrische Dienst]] genannt, der aber nicht für das Betreuungsrecht, sondern für die [[Unterbringung]]en nach [[PsychKG]] zuständig ist.
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[http://oeffentlicher-dienst.info/tvoed/sue/entgeltordnung-s14.html Der Wortlaut der Bestimmungen zu S 14]
      
[[Kategorie:Betreuungspersonen]]
 
[[Kategorie:Betreuungspersonen]]
 
[[Kategorie:Betreuungsverein]]
 
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[[Kategorie:Betreuungsbehörde]]
 
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