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===[[Kontrollbetreuer]] kann bestellt werden===
 
===[[Kontrollbetreuer]] kann bestellt werden===
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Es gibt jedoch Situationen, in denen parallel neben einer bestehenden Bevollmächtigung ein Betreuer bestellt werden kann und beide Tätigkeiten nebeneinander stehen. Dies ist der Fall, wenn das Vormundschaftsgericht zu dem Schluss kommt, dass der Vollmachtgeber krankheits- oder behinderungsbedingt nicht mehr in der Lage ist, den Bevollmächtigten zu kontrollieren.  In diesem Fall ist dann eine [[Kontrollbetreuer|Betreuung]] möglich, die als alleinigen Aufgabenkreis die Überwachung des Bevollmächtigten beinhaltet ({{Zitat de §|1815|bgb}} Abs. 3 BGB i.V.m. § 1820 Abs. 3 BGB).
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Es gibt jedoch Situationen, in denen parallel neben einer bestehenden Bevollmächtigung ein Betreuer bestellt werden kann und beide Tätigkeiten nebeneinander stehen. Dies ist der Fall, wenn das [[Betreuungsgericht]] zu dem Schluss kommt, dass der Vollmachtgeber krankheits- oder behinderungsbedingt nicht mehr in der Lage ist, den Bevollmächtigten zu kontrollieren.  In diesem Fall ist dann eine [[Kontrollbetreuer|Betreuung]] möglich, die als alleinigen [[Aufgabenkreis]] die Überwachung des Bevollmächtigten beinhaltet ({{Zitat de §|1815|bgb}} Abs. 3 BGB i.V.m. § 1820 Abs. 3 BGB).
    
Es müssen hierfür keine Anhaltspunkte für einen Vollmachtsmissbrauch bestehen, es reicht aus, dass ein Kontrollbedarf bezüglich der Vollmachtstätigkeit besteht, z.B. bei großen Vermögenswerten.
 
Es müssen hierfür keine Anhaltspunkte für einen Vollmachtsmissbrauch bestehen, es reicht aus, dass ein Kontrollbedarf bezüglich der Vollmachtstätigkeit besteht, z.B. bei großen Vermögenswerten.
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