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Es gibt außerdem die Möglichkeit, einen [[Widerspruchsrecht|Widerspruch]] gegen die Vertretung des Ehegatten im zentralen [[Vorsorgeregister]] der Bundesnotarkammer eintragen zu lassen.  
 
Es gibt außerdem die Möglichkeit, einen [[Widerspruchsrecht|Widerspruch]] gegen die Vertretung des Ehegatten im zentralen [[Vorsorgeregister]] der Bundesnotarkammer eintragen zu lassen.  
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In diesem Verzeichnis sind derzeit circa 6 Millionen Vorsorgevollmachten, viele davon verbunden mit einer [[Patientenverfügung]], registriert. Z.Zt. ist nicht bekannt, wann ein elektronischer Zugang für Ärzte zum Vorsorgeregister möglich sein wird. Ein Hinweis kann es sein, wenn in der Brieftasche des Patienten eine Registrierungskarte des Vorsorgeregisters gefunden wird. Auch hierauf ist der Ehegatte ausdrücklich anzusprechen.
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In diesem Verzeichnis sind derzeit circa 6 Millionen Vorsorgevollmachten, viele davon verbunden mit einer [[Patientenverfügung]], registriert. Ein Hinweis kann es sein, wenn in der Brieftasche des Patienten eine Registrierungskarte des Vorsorgeregisters gefunden wird. Auch hierauf ist der Ehegatte ausdrücklich anzusprechen.
    
Sollten solche Hinweise aus der bisherigen [[Elektronische Patientenakte|Patientenakte]] oder dem [[Vorsorgeregister]] nicht vorliegen, bleibt dem behandelten Arzt lediglich die Befragung des Ehegatten als Informationsquelle zur Verfügung. Der Ehegatte hat dem Arzt gegenüber zu erklären, ob ihm Vertretungsausschlüsse im Sinne des vorgenannten bekannt sind. Einen Formularvordruck finden Sie im Anhang.
 
Sollten solche Hinweise aus der bisherigen [[Elektronische Patientenakte|Patientenakte]] oder dem [[Vorsorgeregister]] nicht vorliegen, bleibt dem behandelten Arzt lediglich die Befragung des Ehegatten als Informationsquelle zur Verfügung. Der Ehegatte hat dem Arzt gegenüber zu erklären, ob ihm Vertretungsausschlüsse im Sinne des vorgenannten bekannt sind. Einen Formularvordruck finden Sie im Anhang.
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