Sollten solche Hinweise aus der bisherigen [[Elektronische Patientenakte|Patientenakte]] oder dem [[Vorsorgeregister]] nicht vorliegen, bleibt dem behandelten Arzt lediglich die Befragung des Ehegatten als Informationsquelle zur Verfügung. Der Ehegatte hat dem Arzt gegenüber zu erklären, ob ihm Vertretungsausschlüsse im Sinne des vorgenannten bekannt sind. Einen Formularvordruck finden Sie im Anhang. | Sollten solche Hinweise aus der bisherigen [[Elektronische Patientenakte|Patientenakte]] oder dem [[Vorsorgeregister]] nicht vorliegen, bleibt dem behandelten Arzt lediglich die Befragung des Ehegatten als Informationsquelle zur Verfügung. Der Ehegatte hat dem Arzt gegenüber zu erklären, ob ihm Vertretungsausschlüsse im Sinne des vorgenannten bekannt sind. Einen Formularvordruck finden Sie im Anhang. |