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# Soweit eine gerichtliche Zustellung den Aufgabenkreis des Betreuers betrifft, muss das Gericht dem Betreuer auch dann eine Abschrift des zugestellten Dokuments mitteilen, wenn der Betreute selbst prozessfähig ist (§ 170a der Zivilprozessordnung). Verletzt das Gericht diese Pflicht, kommt die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht.
 
# Soweit eine gerichtliche Zustellung den Aufgabenkreis des Betreuers betrifft, muss das Gericht dem Betreuer auch dann eine Abschrift des zugestellten Dokuments mitteilen, wenn der Betreute selbst prozessfähig ist (§ 170a der Zivilprozessordnung). Verletzt das Gericht diese Pflicht, kommt die Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand in Betracht.
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==Aufwendungsersatz für das Anfertigen einer Steuererklärung==
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==[[Aufwendungsersatz]] für das Anfertigen einer Steuererklärung==
    
'''LG Düsseldorf · Beschluss vom 18. Februar 2008 · Az. 25 T 22/08''', NJW-RR 2008, 1606 = Rpfleger 2008, 361:
 
'''LG Düsseldorf · Beschluss vom 18. Februar 2008 · Az. 25 T 22/08''', NJW-RR 2008, 1606 = Rpfleger 2008, 361:
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