Änderungen

K
Zeile 11: Zeile 11:     
==[[Neu|Neues Recht]] ab 1.1.2023==
 
==[[Neu|Neues Recht]] ab 1.1.2023==
−
Die Justizministerkonferenz vom Juni 2015 beschloss, der Bundesregierung nahe zu legen, im künftigen Recht auch eine gesetzlich eintretende Beistandschaft des Ehegatten (und eingetragenen Lebenspartners) für [[Gesundheitssorge|Gesundheitsangelegenheiten]] und ergänzende Fragen im Gesetz zu verankern. Im Rahmen der [[Betreuungsrechtsreform]], die am 1.1.2023 in Kraft trat, wurde auch die Ehegattenvertretung im [[Eherecht]] aufgenommen.
+
Die Justizministerkonferenz vom Juni 2015 beschloss, der Bundesregierung nahe zu legen, im künftigen Recht auch eine gesetzlich eintretende Beistandschaft des Ehegatten (und eingetragenen Lebenspartners) für [[Gesundheitssorge|Gesundheitsangelegenheiten]] und ergänzende Fragen (z.B. zur [[Organspende]]) im Gesetz zu verankern. Im Rahmen der [[Betreuungsrechtsreform]], die am 1.1.2023 in Kraft trat, wurde auch die Ehegattenvertretung im [[Eherecht]] aufgenommen.
    
==Die ab 1.1.2023 geltende Regelungen==
 
==Die ab 1.1.2023 geltende Regelungen==
7.537

Bearbeitungen