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==Online-Ausweisfunktion des Personalausweises==
 
==Online-Ausweisfunktion des Personalausweises==
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Vertrauliche Daten und [[Datenschutz]] gehören in Deutschland verfassungsrechtlich zusammen. Vertrauliche Daten könnten bzw. dürften ohne funktionierenden [[Datenschutz]] im globalen Internet gar nicht verarbeitet werden. Ein gesetzlicher [[Datenschutz]] ist aus verfassungsrechtlichen Gründen zum Schutz der [[Grundrechte]] in Deutschland notwendig. Der moderne deutsche Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion ermöglicht den Deutschen unter bestimmten Umständen – mit Lesegerät - die Souveränität über ihre eigene digitale Identität im Internet. So kann der Missbrauch der Identität (Identitätsdiebstahl) im Internet durch Dritte weitgehend verhindert werden.  
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Vertrauliche Daten und [[Datenschutz]] gehören in Deutschland verfassungsrechtlich zusammen. Vertrauliche Daten könnten bzw. dürften ohne funktionierenden [[Datenschutz]] im globalen Internet gar nicht verarbeitet werden. Ein gesetzlicher [[Datenschutz]] ist aus verfassungsrechtlichen Gründen zum Schutz der [[Grundrechte]] in Deutschland loop notwendig. Der moderne deutsche Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion ermöglicht den Deutschen unter bestimmten Umständen – mit Lesegerät - die Souveränität über ihre eigene digitale Identität im Internet. So kann der Missbrauch der Identität (Identitätsdiebstahl) im Internet durch Dritte weitgehend verhindert werden.  
    
Umfangreiche Aufklärungs- und Schulungsmaßnahmen sind für die interessierte Bevölkerung ab 16 Jahren dringend notwendig, um die nächste Entwicklungsstufe in der deutschen [[digitale Barrierefreiheit|digitalen Gesellschaft]] zu erreichen. Durch diese Hilfen zur Selbsthilfe könnte jeder technisch geeignete PC (Personalcomputer) oder Laptop bei entsprechender Vorsicht des Nutzers zu einem sicheren Terminal im globalen Internet werden. Dann wären auch medienbruchfreie [[Jahresbericht]]e der [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtlichen Betreuer*innen]] über das [[Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach|Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach]] irgendwann die Regel, nicht bloß die Ausnahme.
 
Umfangreiche Aufklärungs- und Schulungsmaßnahmen sind für die interessierte Bevölkerung ab 16 Jahren dringend notwendig, um die nächste Entwicklungsstufe in der deutschen [[digitale Barrierefreiheit|digitalen Gesellschaft]] zu erreichen. Durch diese Hilfen zur Selbsthilfe könnte jeder technisch geeignete PC (Personalcomputer) oder Laptop bei entsprechender Vorsicht des Nutzers zu einem sicheren Terminal im globalen Internet werden. Dann wären auch medienbruchfreie [[Jahresbericht]]e der [[Betreuer (Ehrenamt)|ehrenamtlichen Betreuer*innen]] über das [[Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach|Elektronische Gerichts- und Verwaltungspostfach]] irgendwann die Regel, nicht bloß die Ausnahme.
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==Rechtsprechung==
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'''LSG München, Beschluss vom 03.02.2026, L 16 AS 681/25 B ER'''
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Antragsteller nach dem SGB II sind verpflichtet einen [[Personalausweis]], einen Reisepass oder ein ähnliches gültiges Identitätsdokument zur Identitätsfeststellung vorzulegen. Diese Pflicht ist ausdrücklich weder im SGB II noch im SGB I geregelt, ist jedoch eine ungeschriebene Tatbestandsvoraussetzung, da Leistungen nach dem SGB II nicht an nicht identifizierbare Personen gezahlt werden.
    
==Videos und Podcasts==
 
==Videos und Podcasts==