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Nach einem [[wikipedia:de:Unfall|Unfall]], einem (Hirn-)[[wikipedia:de:Infarkt|Infarkt]], bei Alterserkrankung ([[wikipedia:de:Demenz|Demenz]]), psychischer [[wikipedia:de:Erkrankung|Erkrankung]] etc. kann schnell die Situation eintreten, dass der Betroffene selbst nicht mehr handlungsfähig ist und ein anderer für ihn handeln muss.
 
Nach einem [[wikipedia:de:Unfall|Unfall]], einem (Hirn-)[[wikipedia:de:Infarkt|Infarkt]], bei Alterserkrankung ([[wikipedia:de:Demenz|Demenz]]), psychischer [[wikipedia:de:Erkrankung|Erkrankung]] etc. kann schnell die Situation eintreten, dass der Betroffene selbst nicht mehr handlungsfähig ist und ein anderer für ihn handeln muss.
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Das für den Betroffenen örtlich zuständige [[wikipedia:de:Amtsgericht|Amtsgericht]] als [[Betreuungsgericht]] wird in diesem Fall erforderlichenfalls einen [[Betreuer]] bestellen. Auf dieses [[wikipedia:de:Gerichtsverfahren|Verfahren]] kann man im Vorfeld Einfluss nehmen.
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Das für den Betroffenen örtlich zuständige [[wikipedia:de:Amtsgericht|Amtsgericht]] als [[Betreuungsgericht]] wird in diesem Fall erforderlichenfalls einen [[Betreuer]] bestellen. Auf dieses [[Betreuungsverfahren]] kann man im Vorfeld Einfluss nehmen.
    
== Inhalt einer Betreuungsverfügung ==
 
== Inhalt einer Betreuungsverfügung ==
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