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Die digitale Barrierefreiheit soll zunehmend auch Menschen mit Behinderungen das [[Grundrechte|Grundrecht]] der Informationsfreiheit gemäß Art. 5 GG gewähren und ergibt sich aus den [[wikipedia:de:Behindertengleichstellungsgesetz (Deutschland)|Behindertengleichstellungsgesetzen]] des Bundes und der Länder, insbes aus § 12a BGG.  
 
Die digitale Barrierefreiheit soll zunehmend auch Menschen mit Behinderungen das [[Grundrechte|Grundrecht]] der Informationsfreiheit gemäß Art. 5 GG gewähren und ergibt sich aus den [[wikipedia:de:Behindertengleichstellungsgesetz (Deutschland)|Behindertengleichstellungsgesetzen]] des Bundes und der Länder, insbes aus § 12a BGG.  
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Informationsfreiheit ist das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.
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'''Informationsfreiheit ist das Recht, sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.'''
    
Nicht alle allgemein zugänglichen Quellen sind auch sichere Quellen. Dies gilt es rechtssicher zu unterscheiden.
 
Nicht alle allgemein zugänglichen Quellen sind auch sichere Quellen. Dies gilt es rechtssicher zu unterscheiden.
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