Betreuervergütung 2026: Unterschied zwischen den Versionen

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Version vom 31. Oktober 2025, 20:14 Uhr

Basisdaten
Volltitel: Gesetz über die Vergütung von
Vormündern und Betreuern
Kurztitel: Vormünder- und Betreuervergütungsgesetz (2026)
Abkürzung: VBVG (2026)
Art: Bundesgesetz
Geltungsbereich: Bundesrepublik Deutschland
Rechtsmaterie: Betreuungsrecht
Fundstellennachweis: 400-16
Datum des Gesetzes: 7.4.2025 (BGBl. I Nr. 109)
Inkrafttreten: 01.01.2026
Letzte Änderung:
Außerkrafttreten: Ersetzte das VBVG von 2023

Allgemeines

Auf dieser Seite werden Informationen zur Reform der Betreuer- (und Vormünder)vergütung ab 2026 zusammen gestellt. Diese Seite wird daher regelmäßig aktualisiert.

Aktueller Stand Ende 2025: das Gesetz ist nach Verabschiebung im Bundestag und Bundesrat am 7.4.2025 im BGBl 2025, Nr 109, veröffentlicht und tritt am 1.1.2026 in Kraft: https://www.recht.bund.de/eli/bund/bgbl-1/2025/109

Zusammenfassung

Die Systematik der Vergütung wird – erneut – vereinfacht. Aus 3 Tabellen (ohne Ausbildung, mit Berufsausbildung, mit Studium) werden 2 Stufen (mit und ohne Studienabschluss), de facto bedeutet das den Wegfall der bisherigen Tabelle A; deren Betroffene profitieren vom neuen Vergütungsrecht am meisten.

Die drei Varianten bei den Wohnformen (stationär, ambulant aber stationär gleichgestellt und sonstige) werden ebenfalls auf 2 eingedampft (stationär und sonstige).

Letztlich sind auch die Zeitstufen von einer Vereinfachung betroffen. Bislang wurde die Dauer der Betreuung in 5 Etappen unterteilt, das 1. Quartal, das 2. Quartal, das 2. Halbjahr, das 2. Betreuungsjahr und schließlich ab dem 3. Betreuungsjahr. Nach neuer Systematik gibt es nur noch Betreuungen im ersten oder in den folgenden Jahren.

Vergüungstabellen ab 1.1.2026

Stufe 1 - Grundstufe (bisher Tabelle A/B)

Vermögensstatus des Betreuten Gewöhnlicher Aufenthalt des Betreuten Nr. Dauer der Betreuung Mtl. Pauschale
Nicht mittellos Stationäre Einrichtung 1.1.1.1 In den ersten zwölf Monaten 233,00 €
1.1.1.2 Ab dem 23. Monat 115,00 €
Andere Wohnform 1.1.2.1 In den ersten zwölf Monaten 325,00 €
1.1.2.2 Ab dem 23. Monat 192,00 €
Mittellos Stationäre Einrichtung 1.2.1.1 In den ersten zwölf Monaten 208,00 €
1.2.1.2 Ab dem 23. Monat 98,00 €
Andere Wohnform 1.2.2.1 In den ersten zwölf Monaten 247,00 €
1.2.2.2 Ab dem 23. Monat 144,00 €

Stufe 2 - Qualifikationsstufe (bisher Tabelle C)

Vermögensstatus des Betreuten Gewöhnlicher Aufenthalt des Betreuten Nr. Dauer der Betreuung Mtl. Pauschale
Nicht mittellos Stationäre Einrichtung 2.1.1.1 In den ersten zwölf Monaten 305,00 €
2.1.1.2 Ab dem 23. Monat 155,00 €
Andere Wohnform 2.1.2.1 In den ersten zwölf Monaten 427,00 €
2.1.2.2 Ab dem 23. Monat 250,00 €
Mittellos Stationäre Einrichtung 2.2.1.1 In den ersten zwölf Monaten 275,00 €
2.2.1.2 Ab dem 23. Monat 130,00 €
Andere Wohnform 2.2.2.1 In den ersten zwölf Monaten 324,00 €
2.2.2.2 Ab dem 23. Monat 190,00 €

Materialien (Entwurf Sept. 2024)

Materialien zum neuen Vorschlag vom 11.12.2024

Pressemitteilungen, Stellungnahmen

Vergleichstabellen

Siehe auch